Betriebliche Altersvorsorge

Mit Ihrer Mitgliedschaft in der Pensionskasse gewährt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung auf hohem Niveau. Die bei der Verwaltung der Pensionskasse anfallenden Verwaltungskosten werden vollständig von den Mitgliedsunternehmen der Pensionskasse getragen. Alle eingezahlten Beiträge werden dadurch unmittelbar in Rentenanwartschaften umgewandelt. Durch die Übernahme der Verwaltungskosten und durch den hohen Beitragsanteil des Arbeitgebers ist Ihre Mitgliedschaft in der Pensionskasse nicht nur eine Absicherung für das Alter, sondern auch eine attraktive, renditestarke Kapitalanlage.

In den Gremien der Pensionskasse bestimmen die Versicherten mit. Darüber hinaus unterliegt die Kasse der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).